München. Das OLG München hat mit Urteil vom 29. April 2010 das Ausgangsurteil des Landgerichts vom 25. Juni 2009 bestätigt. Die Begründung des Urteils liegt zwar noch nicht vor; im Ergebnis kann jedoch CELAS die von ihr beanspruchten mechanischen Vervielfältigungsrechte am anglo-amerikanischen Repertoire der EMI Music Publishing nicht gegen das Online-Portal durchsetzen. CELAS konfrontierte das Videoportal MyVideo.de mit jährlichen Forderungen in Millionenhöhe allein für die Vervielfältigungsrechte an dem von ihr beanspruchten Repertoire.
MyVideo erhob daraufhin Klage beim LG München I, das die Auffassung des Videoportals bestätigt hat. So führte das Landgericht aus, dass die CELAS Vervielfältigungsrechte nicht von dem einheitlichen Online-Nutzungsrecht abspalten und isoliert geltend machen könne, „da es eine Nutzungsart ,mechanische Vervielfältigungsrechte im Onlinebereich ohne Recht auf öffentliche Zugänglichmachung‘“ nicht gebe. Dieses Vervielfältigungsrecht verbleibe vielmehr bei der GEMA, die im Online-Bereich als One-Stop-Shop alle Rechte der Vervielfältigung und der Zugänglichmachung am Weltrepertoire an MyVideo.de lizenzieren dürfe. Mit der GEMA hatte MyVideo im Jahr 2008 eine Vereinbarung abgeschlossen, allerdings ohne die CELAS.
MyVideo wurde von den Anwälten der Kanzlei K&L Gates LLP vertreten. Rechtsanwalt Dr. Martin von Albrecht: „Wenn sich das OLG in seiner Begründung dem LG anschließt, können Nutzer Online-Rechte direkt bei der GEMA erwerben, ohne mit Geschäftsmodellen wie CELAS oder PEDL über die mechanischen Rechte verhandeln zu müssen. Dies kommt auch den Urhebern zugute, weil sie so schneller Abschlüsse mit den Nutzern erzielen können.“
K&L Gates-Team in diesem Verfahren: Dr. Martin von Albrecht und Dr. Jan Nicolaus Ullrich, LL.M. (NYU)
K&L Gates LLP ist eine der führenden internationalen Wirtschaftssozietäten. Mit 36 Standorten auf drei Kontinenten zählt sie zu den zehn größten weltweit. Die Sozietät berät in- und ausländische Unternehmen. Beratungsschwerpunkte der deutschen Anwälte sind Unternehmensrecht, M&A, Immobilienwirtschaftsrecht, Bank- & Finanzrecht, Projects & Vergaberecht, Arbeitsrecht sowie Telekommunikation, Medien & Technologie (TMT) und seit Mai 2010 das Steuerrecht.