Verschiebung der PRIIP-Verordnung
Datum: 9. November 2016
German Investment Management Alert
Die EU-Kommission hat heute, am 9. November 2016 vorgeschlagen, den Zeitpunkt der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIP-Verordnung“) vom 31. Dezember 2016 auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.
Die auf den 26. November 2014 datierende PRIIP-Verordnung verlangt, dass Kleinanlegern vor dem Verkauf eines verpackten Anlageprodukts (PRIIP), wie beispielsweise eines strukturierten Wertpapieres, eines Investmentfonds oder eines Versicherungsproduktes mit Anlagecharakter, ein sogenanntes Basisinformationsblatt bereitgestellt wird. Zu Inhalt und Ausgestaltung des Basisinformationsblatts hatten die europäischen Aufsichtsbehörden und die EU-Kommission Entwürfe von technischen Regulierungsstandards ausgearbeitet (sogenannte Level-2-Maßnahmen). Die technischen Regulierungsstandards wurden jedoch vom EU-Parlament am 14. September 2016 abgelehnt. Das EU-Parlament begründete dies damit, dass der vorgelegte Entwurf teilweise nicht mit der PRIIPs-Verordnung in Einklang sei, verlangte eine Überarbeitung in Bezug auf bestimmte Punkte und forderte die EU-Kommission auf, die Einführung der PRIIP-Verordnung zu verschieben. Am 19. September 2016 hatte sich eine große Anzahl von Mitgliedstaaten im Rat ebenfalls für eine Verschiebung der Einführung ausgesprochen.
Die europäischen Aufsichtsbehörden haben sechs Wochen Zeit, die technischen Regulierungsstandards zu überarbeiten, welche in der ersten Jahreshälfte 2017 final vorliegen sollen. Der heutige Vorschlag räumt den betroffenen Marktteilnehmern etwas mehr Zeit ein bei der Umsetzung der Vorgaben der PRIIP-Verordnung und gibt der EU-Kommission die Gelegenheit, einige der verschiedentlich kritisierten Punkte der technischen Regulierungsstandards nachzuarbeiten.
Die auf den 26. November 2014 datierende PRIIP-Verordnung verlangt, dass Kleinanlegern vor dem Verkauf eines verpackten Anlageprodukts (PRIIP), wie beispielsweise eines strukturierten Wertpapieres, eines Investmentfonds oder eines Versicherungsproduktes mit Anlagecharakter, ein sogenanntes Basisinformationsblatt bereitgestellt wird. Zu Inhalt und Ausgestaltung des Basisinformationsblatts hatten die europäischen Aufsichtsbehörden und die EU-Kommission Entwürfe von technischen Regulierungsstandards ausgearbeitet (sogenannte Level-2-Maßnahmen). Die technischen Regulierungsstandards wurden jedoch vom EU-Parlament am 14. September 2016 abgelehnt. Das EU-Parlament begründete dies damit, dass der vorgelegte Entwurf teilweise nicht mit der PRIIPs-Verordnung in Einklang sei, verlangte eine Überarbeitung in Bezug auf bestimmte Punkte und forderte die EU-Kommission auf, die Einführung der PRIIP-Verordnung zu verschieben. Am 19. September 2016 hatte sich eine große Anzahl von Mitgliedstaaten im Rat ebenfalls für eine Verschiebung der Einführung ausgesprochen.
Die europäischen Aufsichtsbehörden haben sechs Wochen Zeit, die technischen Regulierungsstandards zu überarbeiten, welche in der ersten Jahreshälfte 2017 final vorliegen sollen. Der heutige Vorschlag räumt den betroffenen Marktteilnehmern etwas mehr Zeit ein bei der Umsetzung der Vorgaben der PRIIP-Verordnung und gibt der EU-Kommission die Gelegenheit, einige der verschiedentlich kritisierten Punkte der technischen Regulierungsstandards nachzuarbeiten.