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ArbeitsrechtKOMPAKT – Wissen, worauf es ankommt: 3G und Impfpflicht am Arbeitsplatz?

Datum: 22. November 2021

Schnelles Handeln der Politik war gefragt: In dieser Folge stellen wir die gerade von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz vor, die Arbeitgeber jetzt täglich beachten müssen: Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz? Was folgt, wenn die Regeln missachtet werden? Wird es doch noch eine Impflicht in Deutschland geben?

Die wesentlichen Punkte dieser Folge sind:

  1. Bislang gibt es keine allgemeine Impfpflicht für Arbeitnehmer in Deutschland. Es soll nunmehr aber eine Impfpflicht für Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingeführt werden.
  2. Die Kündigung von Arbeitnehmern, die die Impfung verweigern, stellt mit sehr wenigen Ausnahmen keine Möglichkeit dar. Zuvor muss der Arbeitgeber auch andere Maßnahmen treffen, etwa eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder Arbeit im Home Office.
  3. Künftig gilt wieder die Pflicht zum Home Office - wo immer es geht. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause anbieten und Mitarbeiter müssen dieses Angebot annehmen.
  4. Wer zwingend vor Ort im Betrieb arbeiten muss, der darf dies nur noch mit aktuellem 3G-Nachweis. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Arbeitnehmer riskieren bei Verstößen ferner die Fortzahlung ihrer Vergütung oder sogar die Kündigung.
  5. Insgesamt wird der Druck auf ungeimpfte Beschäftigte in Zukunft weiter zunehmen. Auch durch mögliche Impfprämien der Arbeitgeber oder den Wegfall des Entschädigungsanspruchs im Falle von Quarantäne.

Diese Folge wurde am 19. November 2021 aufgenommen.

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