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ArbeitsrechtKOMPAKT - Wissen, worauf es ankommt: Arbeitszeiterfassung - ja oder nein?

Datum: 3. März 2021

Bislang war eine vollständige Arbeitszeiterfassung in Deutschland - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht erforderlich. Der EuGH fordert in seinem Urteil aus 2019 eine Arbeitszeiterfassung, die objektiv, verlässlich u. frei zugänglich ist - die Reichweite des Urteils ist umstritten. In dieser Podcast-Folge gehen wir auf mögliche Folgen dieses Urteils für Arbeitgeber in Deutschland ein.

Die wesentlichen Punkte dieser Podcast-Folge sind:  

  • Bislang war eine vollständige Arbeitszeiterfassung in Deutschland - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht erforderlich.
  • Der EuGH fordert in seinem Urteil aus 2019 eine Arbeitszeiterfassung, die objektiv, verlässlich u. frei zugänglich ist - die Reichweite des Urteils ist umstritten.
  • Es gibt deutsche Arbeitsgerichte, die den Arbeitnehmern die Vergütung von Überstunden im Zweifel voll zusprechen. Es empfiehlt sich daher:
    • Wenn bereits eine Arbeitszeiterfassung existiert, sollte sie regelmäßig kontrolliert werden und es sollte geprüft werden, ob noch weitere Anpassungen (z.B. in Arbeitsverträgen) erforderlich sind.
    • Wenn noch keine Arbeitszeiterfassung existiert, ist zu überlegen, ob man eine solche mit möglichst geringem Aufwand einführt, um hohe Nachforderungen abzuwehren und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Die Autoren beziehen sich auf die folgenden Entscheidungen: 

  • EuGH (Große Kammer), Urteil vom 14.05.2019 - C-55/18 (Federación de Servicios de Comisiones Obreras [CCOO] / Deutsche Bank SAE)
  • ArbG Emden, Urteil v. 20.02.2020 – 2 Ca 94/19
  • ArbG Emden, Urteil v. 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

Diese Folge wurde am 29. Januar 2021 aufgenommen.

 

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