Investment Management Update Germany - März 2024
Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes
Das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Vierte Gesetz zu Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz IV bzw. BEG IV) wurde am 13. März 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.
Der Entwurf sieht auch Änderungen im Investmentsteuergesetz vor. So sollen Verwaltungsakte und Mitteilungen im Zusammenhang mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Kapitalverwaltungsgesellschaft als gesetzlichem Vertreter des Spezial-Investmentfonds in Vertretung der Feststellungsbeteiligten bekannt zu geben, ohne mit den Anlegern einen Empfangsbevollmächtigten festlegen zu müssen. Zudem wird klargestellt, dass der Spezial-Investmentfonds und nicht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet ist. Für die Feststellungserklärung ist geplant, die Abgabefrist für ausschüttende und für thesaurierende Spezial-Investmentfonds auf acht Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu vereinheitlichen.
Ein Beschluss des BEG IV im Bundestag wird noch vor der Sommerpause erwartet.
EU-Einigung über EMIR-Refit
Am 14. Februar 2024 haben der Rat und das EU-Parlament einen Kompromiss zur Überarbeitung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) gefunden. Der Vorschlag wurde bereits im Dezember 2022 veröffentlicht.
Durch den EMIR-Refit ergeben sich neue Regelungen für die Berechnung der Clearingschwellen. Zudem werden Ausnahmen für bestimmte Optionen im Bereich der Besicherungspflicht eingeführt.
Begleitend werden weitere EU-Rechtsakte, wie die OGAW-Richtlinie und die Richtlinie zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen, überarbeitet. Als Folge fallen für OGAWs Vorgaben bezüglich des Kontrahentenrisikos bei OTC-Derivaten mit einem Clearing über eine zentrale Gegenpartei weg.
EMIR gilt unmittelbar für EU-Gegenparteien, aber britische und andere Nicht-EU-Gegenparteien sind betroffen, wenn sie Derivatetransaktionen mit EU-Unternehmen abschließen, die den Clearing-, Besicherungs- und Meldeanforderungen der EMIR unterliegen. Die britische Fassung der EMIR bleibt von dem EMIR-Refit unberührt, wird aber voraussichtlich im Rahmen der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2023 überarbeitet werden.
Zur weiteren Ausgestaltung des EMIR-Refit sind eine Reihe von Mandaten für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgesehen.
BaFin aktualisiert MaComp
Am 28. Februar 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das überarbeitete Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.
Die Überarbeitung dient der Aufnahme der Leitlinien der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu einigen Aspekten der MiFID II-Vergütungsanforderungen vom 3. April 2023 (ESMA/35-43-3565). Die Leitlinien regeln die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze zur sicherstellen der Vermeidung von Interessenkonflikten und des Handelns im besten Interesse der Kunden (vgl. § 63 Abs. 3 WpHG, Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565).
Diese Grundsätze wurden nun in den besonderen Teil (BT) 8 der MaComp aufgenommen.