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Datum: 3 April 2024
Corporate Alert

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Neue Regelungen für Unternehmen am Kapitalmarkt

Am 15. Dezember 2023 trat das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) in Kraft, das entscheidende Veränderungen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht mit sich bringt. Ziel des Gesetzes ist es, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu stärken und den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Insbesondere für Start-Ups, Wachstumsunternehmen und KMUs sollen der Zugang zum Kapitalmarkt sowie die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Erleichterter Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen

Die Volumenbegrenzung für Barkapitalerhöhungen mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss wurde auf 20% des Grundkapitals angehoben. Dies ermöglicht eine bessere Nutzung von genehmigtem Kapital und entspricht aktuellen europäischen Standards.

Erhöhung der Grenzen für bedingtes Kapital

Die Höchstgrenze des bedingten Kapitals wurde für Unternehmenszusammenschlüsse auf 60% des Grundkapitals erhöht. Für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gilt nun eine Grenze von 20%.

Neues Rechtsschutzsystem für bezugsrechtsfreie Kapitalerhöhungen

Anfechtungen von Kapitalerhöhungsbeschlüssen sind nur noch eingeschränkter möglich, stattdessen wurde ein Spruchverfahren eingeführt, um den Wert der neuen Aktien zu überprüfen. Bei börsennotierten AGs gibt es unter bestimmten Bedingungen keinen Ausgleichsanspruch für Aktionäre.

Einführung von Mehrstimmrechtsaktien

Das Gesetz erlaubt die Ausgabe von Namensaktien mit Mehrstimmrecht, das höchstens das Zehnfache des Stimmrechts einer normalen Aktie betragen darf. Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien bedarf der Zustimmung aller Aktionäre.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz bringt eine Vielzahl von Veränderungen für Unternehmen am Kapitalmarkt mit sich. Es soll mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bieten, insbesondere für Start-Ups und mittelständische Unternehmen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich beispielsweise Stimmrechtsberater zu den neuen Regelungen positionieren werden und wie sich die Praxis des Spruchverfahrens entwickeln wird.

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