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Karsten Seidel

Karsten Seidel ist Partner im Frankfurter Büro der Sozietät und Mitglied der Praxisgruppe Steuerrecht. Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät er Unternehmer und vermögende Privatpersonen rechtlich und steuerlich in Bezug auf ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung. Dies umfasst steueroptimierte Vermögensstrukturen, Stiftungslösungen, Wegzug/Zuzug und internationale steuerliche/rechtliche Aspekte.

Darüber hinaus verfügt Herr Seidel über Erfahrungen hinsichtlich der Strukturierung und des An- und Verkaufs von Immobilienvermögen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Besteuerung von Kapitalanlagen. Außerdem berät er in steuerstrafrechtlichen Verfahren und Selbstanzeigen. Weiterhin begleitet Herr Seidel regelmäßig steuerliche Außen- und Betriebsprüfungen und berät Mandanten in finanzgerichtlichen Verfahren.

Herr Seidel ist als häufig empfohlener Anwalt für Steuerrecht im JUVE Handbuch der Jahre 2015 bis 2018 genannt.

Herr Seidel begann seine Karriere in einer lokalen Kanzlei im Norden Deutschlands.

Im Anschluss arbeitete er in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ab 2005 am Frankfurter Standort einer internationalen Sozietät. Im März 2015 schloss er sich K&L Gates als Partner an.

Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zusätzlich ist er seit 2001 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2002 Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Zulassung zum Steuerberater erhielt er im Jahr 2005.

  • Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.
  • The Society of Trust and Estate Practitioners (STEP)
  • Einheits-KG und gewerbliche Prägung – was gilt? – BB 2017, 732
  • Ehe- und Erbverträge in der Nachfolgeplanung bei Familienunternehmen, Financial Planning, 02.2017, Juni 2017, S. 30 f.
  • BFH v. 12.09.2011, VIII B 70/09, Keine Doppelbelastung mit Ertrag- und Schenkungsteuer, Betriebs-Berater (BB) 2012, 883, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Steuerpflicht von Erstattungszinsen und weitere Änderungen durch das JStG 2010, Auswirkungen auf Kapitalerträge sowie private Veräußerungsgeschäfte, ErbStB 2011, 51, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Die Besteuerung von Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs. 4a EStG) nach dem JStG 2010, BB 2010, 2599
  • Handlungsdruck aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Solidaritätszuschlag im Zeitalter der Abgeltungssteuer, DStZ 2010, 700, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht – Aktuelle Beratungsaspekte, ErbStB 2010, 204
  • Informationsaustausch, Datenkauf sowie Selbstanzeige bei Stiftungen und Truststrukturen, ErbStB 2010, 111, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer – Eine Analyse des § 35b EStG i.R.v. Kapitalanlagen, ErbStB 2010, 48 (Teil I) und ErbStB 2010, 81 (Teil II), jeweils gemeinsam mit Jan F. Bron
  • BB-Kommentar zu BFH v. 25.8.2009, IX R 60/07, Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien, BB 2009, 2634, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Wann gilt das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG noch? Zugleich Analyse des BFH-Urteils vom 25.6.2009, IX R 42/08, DStZ 2009, 859, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht – Aktuelle Beratungsaspekte, ErbStB 2009, 187
  • Missglückte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalmaßnahmen durch § 20 Abs. 4a EStG, DStZ 2009, 268, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Mögliche Inlandsbesteuerung aufgrund der Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) in der Schweiz – Zugleich Überlegungen zum Verhältnis der Nebentatbestände zum Grundtatbestand des § 6 AStG, IStR 2009, 312, gemeinsam mit Jan F. Bron
  • Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht – Aktuelle Beratungsaspekte, ErbStB 2006, 356, gemeinsam mit Katrin Thoma
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